Otto Schmidt Verlag


Heft 2 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 2, Erscheinungstermin: 17. Februar 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Rechtsprechung

  • BFH v. 8.9.2011 - V R 42/10, Leistungsort bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen, UStB 2012, 35-36
  • BFH v. 24.11.2011 - V R 13/11, Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren, UStB 2012, 36-37
  • BFH v. 12.10.2011 - V R 66/09, Regelsteuersatz für Mahlzeiten im Altenwohn- und Pflegeheim sowie für Leistungen eines Partyservice, UStB 2012, 37-39
  • FG München v. 22.11.2011 - 2 K 1488/09, Keine Umsatzsteuerfestsetzung aus Gründen des Vertrauensschutzes?, UStB 2012, 39-40
  • BFH v. 15.9.2011 - V R 16/11, Steuerfreier Behindertenfahrdienst, UStB 2012, 40-41

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 19.1.2012 - IV D 3 - S 7117-a/10/10001 – DOK 2012/0038127, Ort der Leistung beim Standaufbau im Zusammenhang mit Messen, UStB 2012, 41-42
  • BMF v. 18.1.2012 - IV D 3 - S 7117/11/10001 – DOK 2012/0037816, Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen, UStB 2012, 43-44
  • BMF v. 3.1.2012 - IV D 2 - S 7100-b/11/10001 – DOK 2011/1037205, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, UStB 2012, 44-45
  • BMF v. 9.12.2011 - IV D 3 - S 7360/11/10003 – DOK 2011/0990487, Kleinunternehmerregelung bei Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe, UStB 2012, 45

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG, UStB 2012, 46
  • Wohlfart, Michaela, Neues Vordruckmuster USt 1 TS – Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland, UStB 2012, 46

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Thoma, Alexander / Burghardt, Patrick, Umsatzsteuerliche Beurteilung der Gewährung von Unterkunft durch den Arbeitgeber anlässlich einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers, UStB 2012, 47-51
    Sachleistungen des Arbeitgebers an sein Personal stehen zunehmend im Fokus umsatzsteuerlicher Überprüfungen durch die Finanzverwaltung. Lohnsteuerliche Feststellungen seitens der Finanzbehörden werden immer mehr zum Anlass genommen, hieraus umsatzsteuerliche Implikationen abzuleiten. Dies verwundert nicht, zumal die Umsatzsteuer bei Sachleistungen an Arbeitnehmer zu Definitivbelastungen des Arbeitgebers und tatsächlichen Mehreinnahmen des Staates führen. Dabei wird seitens der Prüfer oft verkannt, dass Lohnsteuerpflicht nicht gleich Umsatzsteuerpflicht ist. Zwar gibt es – wie der nachstehende Beitrag zeigt – einen gewissen Zusammenhang zwischen lohnsteuerlichen und umsatzsteuerlichen Begriffsbestimmungen. Das Umsatzsteuerrecht bleibt jedoch auch bei Sachleistungen des Arbeitgebers an das Personal eine eigenständige Rechtsmaterie.Der nachstehende Aufsatz soll einen Einblick in die Komplexität der umsatzsteuerlichen Thematik “Sachleistungen des Arbeitgebers an das Personal“ gewähren und einen Beitrag dazu leisten, sich umsatzsteuerlichen Fragen in diesem Zusammenhang systematisch zu nähern. Um im Rahmen dieser weiträumigen Materie dennoch eine gezielte umsatzsteuerliche Analyse zu ermöglichen, soll den folgenden Ausführungen ein aktueller Beratungsfall der Autoren als thematische Einschränkung dienen: “Die Gewährung von Unterkunft durch den Arbeitgeber anlässlich einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers“.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Moldan, Alexander, Nochmals: Umsatzsteuerliche Behandlung von Seminarleistungen, UStB 2012, 52-54
    Die Durchführung von der Allgemeinheit offen stehenden Seminare in Österreich durch einen ausländischen (z.B. deutschen) Seminarveranstalter hat seit dem Jahreswechsel – unabhängig von Herkunft und Status der leistungsempfangenden Seminarteilnehmer (Unternehmer bzw. Nicht-Unternehmer) sowie der Existenz einer österreichischen Betriebsstätte beim ausländischen (z.B. deutschen) Seminarveranstalter – zur Folge, dass stets österreichische Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist. Ein Übergang der Steuerschuldnerschaft auf die Seminarteilnehmer (Reverse-Charge-Verfahren) entfällt. Aus diesem Grund ist eine umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich für den ausländischen (z.B. deutschen) Seminarveranstalter ab 1.1.2012 unvermeidbar, um die zu fakturierende österreichische Umsatzsteuer im Rahmen des Veranlagungsverfahrens an das zuständige FA Graz Stadt abführen zu können. Die österreichische Kleinunternehmerregelung, nach der ein Ausweis von österreichischer Umsatzsteuer bei Unterschreiten der Kleinunternehmergrenze von 30.000 € nicht erforderlich ist, kann von ausländischen (z.B. deutschen) Seminarveranstaltern nicht in Anspruch genommen werden, da diese Regelung nur auf Leistungserbringer mit Unternehmenssitz in Österreich Anwendung findet.
  • Kruhl, Alfred, Die Leistungen eines Partyservice und die Zubereitung von Speisen im Altenwohn- und Pflegeheim unterliegen dem Regelsteuersatz, UStB 2012, 54-56
    In Ergänzung der bisherigen Berichterstattung zur umsatzsteuerrechtlichen Abgrenzung von Lieferungen und Restaurationsleistungen (vgl. , UStB 2011, 353) wird in diesem Beitrag auf das am 25.1.2012 veröffentlichte Urteil des BFH v. 23.11.2011 – XI R 6/08 – zur Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice und auf das am 4.1.2012 veröffentlichte Urteil des BFH v. 12.10.2011 – V R 66/09 – zur umsatzsteuerlichen Regelung der Zubereitung von Speisen im Altenwohn- und Pflegeheim eingegangen. In beiden Entscheidungen kommt der BFH zu dem Ergebnis, dass es sich um dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen handelt.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, UStVA: Auf fristgerechte Abgabe achten!, UStB 2012, 57
  • Weimann, Rüdiger, Immobiliengesellschaften: Als Berater rechtzeitig auf Vorsteuerrisiken hinweisen und dies auch dokumentieren, UStB 2012, 57-58
  • Weimann, Rüdiger, Dienstleistungen an jPöR nach der neuen EU-DVO: B2C- oder B2B-Leistung?, UStB 2012, 58-60
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2012, 60

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.02.2012 13:37

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