Otto Schmidt Verlag


Heft 4 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 4, Erscheinungstermin: 17. April 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aus der Gesetzgebung

  • Wohlfart, Michaela, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 vorgelegt, UStB 2012, 95
  • Wohlfart, Michaela, Kein ermäßigter Steuersatz für das Herunterladen von Büchern, UStB 2012, 95
  • Wohlfart, Michaela, Kein ermäßigter Steuersatzes für Personenbeförderungen mit Schiffen, UStB 2012, 95

Rechtsprechung

  • BFH v. 9.2.2012 - R V 40/10, Vorsteuerabzug bei gemischter Holding, UStB 2012, 96
  • BFH v. 18.1.2012 - XI R 27/08, GiG bei Verkauf des Warenbestandes und Vermietung des Ladenlokals?, UStB 2012, 97-98
  • BFH v. 3.11.2011 - V R 16/09, Ermäßigter Steuersatz beim Vorverkauf von Konzertkarten, UStB 2012, 98-99
  • BFH v. 8.9.2011 - V R 43/10, Lieferung auch bei Betrugsabsicht des Lieferers, UStB 2012, 99-100
  • BFH v. 19.10.2011 - XI R 20/09, Steuerfreiheit der Personalgestellung einer Spielbank an gesellschaftsrechtlich verbundene Spielcasinobetreiber, UStB 2012, 100-102
  • FG Nds. v. 30.11.2011 - 5 K 262/10, Kein Vorsteuerabzug für Waren zum Selbstverbrauch, UStB 2012, 102-103
  • BFH v. 19.10.2011 - XI R 40/09, Steuerbefreiung für Umsätze einer “männlichen Stripgruppe“?, UStB 2012, 103-104
  • FG Rheinland-Pfalz v. 23.2.2012 - 6 K 1868/10, Verkauf von Lotterielosen durch einen gemeinnützigen Verein, UStB 2012, 104-105

Weitere Rechtsprechung

  • Wohlfart, Michaela, Doppelumsatz bei der Verwertung von Sicherungsgut, UStB 2012, 105
  • Wohlfart, Michaela, Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen, UStB 2012, 105-106

Verwaltungsanweisungen

  • Bay. Landesamt f. Steuern v. 17.2.2012 - S 7104.1.1-9/2 St 33, Nachträglicher Wechsel des Betreibers einer Photovoltaikanlage, UStB 2012, 106-107

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung, UStB 2012, 107

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Heinrichshofen, Stefan, Der Anwendungserlass der Finanzverwaltung im Hinblick auf die Rechtsprechungsänderung des BFH zum Vorsteuerabzug, UStB 2012, 108-113
    Das Schreiben der Finanzverwaltung vom 2.1.2012 fasst die jüngste Rechtsprechung des BFH im Bereich des Vorsteuerabzugs gut zusammen. Im Hinblick auf die Berichtigung nach § 15a UStG geht es sogar einen Schritt weiter, der als solcher konsequent und europarechtlich geboten ist. Gerade im Bereich der juristischen Personen führen die neuen Grundsätze aber zu einer Verschärfung, so dass das Schreiben eine Übergangsregelung für Eingangsleistungen, die bis zum 31.3.2012 bezogen wurden, enthält. Aufgrund des neuen Verständnisses verliert der Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1b UStG deutlich an Bedeutung. Die Thematik wird auch zukünftig die Gerichte beschäftigen, da viele neue Zweifelsfragen entstehen bzw. zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen. Hierzu zählen bspw. die Beurteilung der zutreffenden Aufteilungsmethode bei gemischt genutzten Eingangsleistungen in den unterschiedlichen Sphären sowie die Frage, nach welchen Kriterien eine direkte und unmittelbare Zuordnung zu den einzelnen Sphären zu erfolgen hat. Die hierzu in der Vergangenheit ergangenen Entscheidungen des BFH in anderen Bereichen waren zumindest für mich nicht immer überzeugend. Der neue Diskussionsbedarf zeigt sich bereits an dem aktuellen Vorlagebeschluss des BFH vom 22.12.2011 (V R 29/10) im Bereich des Vorsteuerabzugs aus Strafverteidigungskosten. Da die konkrete Umsetzung des neuen Verständnisses neue Fragen aufwirft, wird sie die Praxis teilweise zum “Verzweifeln“ bringen. Es wäre deshalb höchste Zeit, dass der deutsche Gesetzgeber endlich die Vorschriften des § 15 UStG reformiert.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • von Wallis, Georg, Erwerb sog. Non-Performing Loans doch keine umsatzsteuerbare Leistung des Erwerbers, UStB 2012, 114-116
    Mit dem Urteil vom 26.1.2012 hat der BFH die Entscheidung des EuGH zur Frage der steuerlichen Bewertung des Kaufs zahlungsgestörter Forderungen (sog. Non-Performing Loans oder NPL) umgesetzt. Nach diesen Entscheidungen stellen der Ankauf und die Einziehung von zahlungsgestörten Forderungen keine umsatzsteuerliche Leistung dar, wenn der Kaufpreis für die Forderungen deren wirtschaftlichem Wert entspricht und keine Vergütung für die Einziehung der Forderungen und die Übernahme des Ausfallrisikos vereinbart wird. Damit scheint der Streit über die umsatzsteuerliche Behandlung des Ankaufs von sog. NPL endlich geklärt. Der Verkauf zahlungsgestörter Forderungen ist insbesondere für Banken eine Möglichkeit, ihre Bilanzen von Forderungen, bei denen die Schuldner mit ihren Verpflichtungen in Verzug geraten, zu bereinigen. Der Verkauf dieser Forderungen ermöglicht ihnen zugleich, die Abteilungen für die Durchsetzung von Forderungen und die Verwertung von Sicherheiten abzubauen. Als Käufer betätigen sich insbesondere Unternehmen, die sich auf die Realisierung solcher Forderungen spezialisiert hatten. Ab 2003 kam der Markt für den Verkauf von zahlungsgestörten Forderungen in Deutschland jedoch nahezu zum Erliegen. Im Hinblick auf die neue Entscheidung besteht jedoch Anlass für die Annahme, dass die Banken nunmehr wieder in erheblichem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

Literaturempfehlungen

  • Weimann, Rüdiger, “Ran an die Buletten!“: USt-Erstattung durch einstweilige Anordnung, UStB 2012, 116-117
  • Weimann, Rüdiger, Dauerfristverlängerung: Erstattung von Guthaben, UStB 2012, 117-118
  • Weimann, Rüdiger, Weitere lesenswerte Beiträge, UStB 2012, 118-119

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.05.2012 12:30

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