Otto Schmidt Verlag


Heft 12 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 12, Erscheinungstermin: 17. Dezember 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aus der Gesetzgebung

  • Wohlfart, Michaela, Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungsleistungen, UStB 2012, 339

Rechtsprechung

  • BFH v. 25.7.2012 - VII R 29/11 / Fritsch, Frank, Aufrechnung im Insolvenzverfahren (I), UStB 2012, 339-340
  • BFH v. 25.7.2012 - VII R 44/11 / Fritsch, Frank, Aufrechnung im Insolvenzverfahren (II), UStB 2012, 340-341
  • BFH v. 16.5.2012 - XI R 24/10 / Vellen, Michael, Steuerfreiheit der Lieferung gebrauchter Geldspielautomaten, UStB 2012, 341-342
  • BFH v. 10.7.2012 - XI R 31/10 / Rothenberger, Franz, Tauschähnlicher Umsatz, UStB 2012, 342-344
  • FG Köln v. 21.6.2012 - 2 K 1218/10, nrkr. / Heinrichshofen, Stefan, Vorsteuervergütungsverfahren: Im Zweifel für den Fiskus, UStB 2012, 344-345
  • FG Köln v. 22.2.2012 - 2 K 2447/10, nrkr. / Fritsch, Frank, Vorsteuervergütungsverfahren und Steuerschuldnerschaft, UStB 2012, 345-346

Weitere Rechtsprechung

  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze einer Familientherapeutin, UStB 2012, 346-347
  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerfreiheit von Supervisionsleistungen, UStB 2012, 347
  • Wohlfart, Michaela, Ort der sonstigen Leistung der Verpflegung von Hotelgästen, UStB 2012, 347-348

Verwaltungsanweisungen

  • BMF v. 24.10.2012 - IV D 2 - S 7100-b/11/10002 – DOK 2012/0954863 / Walkenhorst, Ralf, GiG auch bei Vermietung der wesentlichen Grundlage, UStB 2012, 348
  • BMF v. 14.11.2012 - IV D 2 - S 7200/08/10005 – DOK 2012/1041841 / Walkenhorst, Ralf, Rabattgewährung durch pharmazeutische Unternehmen, UStB 2012, 349-350
  • BMF v. 13.11.2012 - IV D 2 - S 7100/08/10007:003 – DOK 2012/1019723 / Walkenhorst, Ralf, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Sponsoring, UStB 2012, 350

Weitere Verwaltungsanweisungen

  • Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Marktprämie, UStB 2012, 350-351

Mustergültige Lösungen von Praxisfällen

  • Nordmeyer, Ingo / Seeger, Andreas, Umsatzsteuerliche Organschaft: Maßnahmen zur organisatorischen Eingliederung in der Praxis, UStB 2012, 351-356
    Die umsatzsteuerliche Organschaft ist längst zum steuerrechtlichen Dauerthema geworden. In zahlreichen Entscheidungen hat der BFH zu den drei Eingliederungsvoraussetzungen Recht gesprochen und dabei nach herrschender Auffassung einer kontinuierlichen Verschärfung unterzogen. Im Fokus des BFH stand in den letzten Jahren vor allem die wirtschaftliche Eingliederung, ehe das Gericht in einer neuerlichen Entscheidung aus dem Jahr 2011 wieder die organisatorische Eingliederung auf den Prüfstand gestellt hat.Da die umsatzsteuerliche Organschaft ein häufig genutztes Instrument für die Besteuerung in der Praxis ist, hat angesichts der jüngeren Rechtsprechung des BFH die Verunsicherung bei Steuerpflichtigen, Finanzbeamten und Beratern stetig zugenommen (vgl. bereits Hinweis von in Viskorf, Bericht zum 2. Münchner Unternehmenssteuerforum, Beihefter zu Heft 30/2010 DStR, 53 (54). Dies mag ein Grund sein, warum in der Steuerfachliteratur das Thema an Präsenz nicht verliert und kontinuierlich in Fachbeiträgen abgehandelt wird (vgl. zuletzt Grune/Mönckedieck, UR 2012, 541¸ , UStB 2012, 253 ff.; , NWB 2012, 36; , UR 2011, 55 ff.). Auch die Finanzverwaltung bringt regelmäßig Verfügungen hervor (vgl. zuletzt OFD Karlsruhe v. 25.9.2012 – S 7105). Diese Verunsicherung hat zuletzt auch zu rechtspolitischen Bestrebungen der Bundessteuerberaterkammer geführt, ein Wahlrecht bei der umsatzsteuerlichen Organschaft zu befürworten.Der folgende Beitrag soll praktische Hinweise zur Absicherung einer umsatzsteuerlichen Organschaft im Hinblick auf die organisatorische Eingliederung geben.

 

  • Dziadkowski, Dieter, Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten erneut auf dem Prüfstand des EuGH, UStB 2012, 356-361
    Mit Beschluss vom 21.9.2012 hat das FG Hamburg wieder ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet (FG Hamburg v. 21.9.2012 – 3 K 104/11, Volltext www.steuerberater-center.de). Das FG Hamburg bittet den EuGH um Klärung der Frage, ob die Umsatzbesteuerung der Spielhallenbetreiber den Grundsätzen der Proportionalität und der Abwälzbarkeit entspricht, sowie nach etwaigen Konsequenzen der Umsatzbesteuerung und Umsatzsteuerverrechnung mit der Spielbankabgabe bei den öffentlichen Spielbanken.Da das FG Hamburg, das bereits durch den Vorlagebeschluss vom 22.12.1992 (FG Hamburg v. 22.12.1992 – VI 131/92, EFG 1993, 473) seine Fachkompetenz unter Beweis gestellt hatte und zu einem bahnbrechenden Umdenken durch die Entscheidung des EuGH in der Rs. Glawe (EuGH v. 5.5.1994 – Rs. C-38/93, EuGHE 1994, 1-1679 = UR 1994, 308) geführt hat, offensichtlich ein untrügliches Gespür für Rechtsänderungen entwickelt, soll der Vorlagebeschluss vertieft erörtert werden. Allerdings erlaubt es der umfangreiche Fragenkatalog (Nr. 1 bis 9) nicht, alle Fragestellungen in einem Beitrag zu behandeln. Der Themenkanon wäre u.U. geeignet, als “interdisziplinäres“ Dissertationsthema vergeben zu werden. Als Schwerpunkt soll in dieser Stellungnahme die Frage nach einer sachgerechten Bemessungsgrundlage (Fragen 3 und 4) unter Beachtung der unionsrechtlichen Vorgaben sowie unter Einbeziehung der jüngsten EuGH-Entscheidung vom 19.7.2012 in der Rs. International Bingo Technologie SA aus dem spanischen Rechtskreis (EuGH v. 19.7.2012 – Rs. C-377/11, UR 2012, 803 = EU-UStB 2012, 92, in dieser Beilage) diskutiert werden. Insbesondere soll den neuen Gedankengängen und den primär mathematischen Überlegungen nachgegangen werden.

Gestaltungshinweise zur Steueroptimierung

  • Prätzler, Robert C. / Stuber, Jürgen, Sachspenden – Eine Bestandsaufnahme der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Mildtätigkeit mit kritischen Anmerkungen, UStB 2012, 361-366
    In den letzten Jahren haben Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Wirbelstürme etc. deutlich an Häufigkeit und Ausmaß zugenommen. Die Menschen zeigen ihre Solidarität mit den Betroffenen in der Regel durch Geld-, aber auch – vor allem im unternehmerischen Bereich – durch Sachspenden. Doch diese Humanität hat eine – oftmals von den Spendern nicht wahrgenommene – steuerliche Seite. Die Dürrekatastrophe in Ostafrika 2011 war der letzte Anlass für ein ausführliches BMF-Schreiben zu entsprechenden Maßnahmen aus steuerlicher Sicht. Im Inland ergaben sich jüngst neue Entwicklungen im Zusammenhang mit Lebensmittelspenden an die sog. “Tafeln“ . Beides möchten die Autoren zum Anlass nehmen, die umsatzsteuerliche Behandlung von durch Unternehmen erbrachten Sachspenden darzustellen, Problembereiche zu beleuchten und Lösungsansätze zu unterbreiten.Ertragssteuerlich wird die Abzugsbeschränkung für Geschenke durch § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, für den Fall von Spenden durch die Vorschrift des § 10b EStG bzw. § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 10 KStG geregelt. Im Gegensatz zur für den Steuerpflichtigen “günstigen“ ertragsteuerlichen Behandlung ist die Behandlung im Rahmen des Umsatzsteuerrechts – was viele Spender nicht wissen – wesentlich unvorteilhafter für den Spender.Nachfolgend soll im Einzelnen dargestellt werden, in welcher Form eine Sachzuwendung in Deutschland der Umsatzbesteuerung unterliegt, sowie Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, wie dies eventuell vermieden werden kann. Außerdem setzt sich der Beitrag kritisch mit der bisherigen Behandlung grenzüberschreitender Sachspenden auseinander.

Literaturempfehlungen

  • Redaktion, Zeitschriftenbeiträge, UStB 2012, 367

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.12.2012 13:41

zurück zur vorherigen Seite