Otto Schmidt Verlag


Heft 4 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 4, Erscheinungstermin: 17. April 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 19.1.2016 - XI R 38/12 / Heinrichshofen, Stefan, Nachfolgeentscheidung Marenave, UStB 2016, 97-98
  • BFH v. 2.12.2015 - V R 15/14 / Fritsch, Frank, Keine Organschaft zwischen Schwestergesellschaften, UStB 2016, 98-100
  • BFH v. 16.12.2015 - XI R 28/13 / Fritsch, Frank, Haftung des Abtretungsempfängers beim echten Factoring, UStB 2016, 100-101
  • BFH v. 17.12.2015 - V R 45/14 / Weigel, Martin, Die Frage der Steuerfreiheit der ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstands eines Sparkassenverbands, UStB 2016, 101-103
  • BFH v. 27.1.2016 - V B 87/15 / Rothenberger, Franz, Vertrauensschutz in Bauleistungsfällen – Nacherhebung beim Leistenden, UStB 2016, 103-105
  • BFH v. 3.12.2015 - V R 61/14 / Vellen, Michael, Steuersatz bei Tätigkeit als Hochzeits- und Trauerredner, UStB 2016, 105-106
  • FG Baden-Württemberg v. 30.9.2015 - 1 K 3818/14 / Wohlfart, Michaela, Aufteilung von Vorsteuern nach Insolvenzeröffnung, UStB 2016, 106-107
  • FG Berlin-Brandenburg v. 10.11.2015 - 2 K 2409/13 / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerfreiheit der von einem Facharzt erbrachten Laborleistungen, UStB 2016, 107
  • FG Rheinland-Pfalz v. 12.11.2015 - 6 K 1361/12 / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Erziehungsbeistands, UStB 2016, 107

Verwaltung

  • BMF v. 2.3.2016 - III C 2 - S 7100/07/10031:005 – DOK 2016/0142056 / Walkenhorst, Ralf, Bestelleintritt in Leasingfällen, UStB 2016, 107-108
  • Bayerisches Landesamt für Steuern v. 19.2.2016 - S 7179.1.1 - 15/1 St 33 / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerliche Behandlung von selbständigen Studienleitern, UStB 2016, 108-109

Beiträge für die Beratungspraxis

Harksen, Nathalie, Zuordnung der Warenbewegung bei Ausfuhr- und Einfuhrreihengeschäften, UStB 2016, 109-125

Das Reihengeschäft ist nach wie vor nicht aus dem grenzüberschreitenden Warenverkehr wegzudenken. Dies gilt aufgrund fortschreitender Globalisierung sowohl für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr als auch für den Warenhandel mit Drittstaaten. Insbesondere in international aufgestellten Unternehmen spielen sich Lieferbeziehungen nicht mehr lediglich bilateral zwischen zwei Vertragspartnern ab. So ist es aus logistischen Gründen inzwischen durchaus üblich, dass ein Unternehmer auf Verlangen seines Abnehmers Waren direkt an einen Dritten versendet oder aber ein Unternehmer die von seinem Abnehmer bestellte Ware von seinem Lieferanten unmittelbar an seinen Abnehmer ausliefern lässt.Logistisch führen derartige Konstrukte durch Verkürzung bzw. Vermeidung doppelter Warenbewegungen zu einer Vereinfachung der Abwicklung; deren umsatzsteuerrechtliche Beurteilung stellt aber aufgrund der Komplexität und der Lückenhaftigkeit der rechtlichen Bestimmungen für international agierende Unternehmer insbesondere in Ermangelung unionsweit einheitlicher Bestimmungen für derartige Konstrukte zunehmend eine Herausforderung dar.Vor diesem Hintergrund wird inzwischen europaweit die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung für Reihengeschäfte gesehen. In Deutschland steht derzeit eine Änderung der existierenden gesetzlichen Regelung in § 3 Abs. 6 S. 5 UStG zum Reihengeschäft zur Diskussion. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über den derzeitigen Diskussionsstand aus Sicht des grenzüberschreitenden Reihengeschäfts mit Drittlandsbezug und zur Kompatibilität der Vorschläge mit geltendem europäischen Zollrecht.

Harksen, Nathalie / Hudasch, Claudia, Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer in Reparaturfällen, UStB 2016, 125-132

In der Praxis sind Reparatur- und Wartungsverkehre keine Seltenheit; häufig erhalten deutsche Unternehmer zuvor veräußerte Gegenstände zur Reparatur oder zur Wartung aus dem Ausland zugesandt. Auch haben sich deutsche Unternehmen gerade auf die Reparatur oder Wartung von Gegenständen spezialisiert. In beiden Fällen sind die instandgesetzten Gegenstände dazu bestimmt, wieder zum Auftraggeber der Reparaturleistung zurückzugelangen.Gelangen die Gegenstände allerdings aus dem außereuropäischen Ausland zu Reparatur- oder Wartungszwecken nach Deutschland, stellt sich vor Ausführung der Reparatur oder Wartung zunächst die Frage nach der zollamtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Reparaturgegenstände im Rahmen der Einfuhr.Der folgende Beitrag befasst sich daher mit den zollrechtlichen Besonderheiten bei Reparatur- und Wartungsverkehren sowie dem Abzug der im Rahmen der Einfuhr der Gegenstände entstehenden Einfuhrumsatzsteuer. Im Mittelpunkt steht dabei die Auseinandersetzung mit der Verwaltungsvereinfachung des Abschn. 15.8 Abs. 8 UStAE. Der Beitrag geht dabei nicht nur auf die generelle Bedeutung des Vorsteuerabzugs ein, sondern untersucht auf der Grundlage dieser generellen Bedeutung die Anwendung des Abschn. 15.8 Abs. 8 UStAE auf in der Praxis häufig vorkommende Sachverhaltsvarianten im Rahmen von grenzüberschreitenden Reparatur- oder Wartungsverkehren.

Service

§ 6b EStG: Steuerplanung und erhebungstechnische Fragestellungen, UStB 2016, R7

Gesetzliche Umstrukturierung beim Investitionsabzugsbetrag, UStB 2016, R7

Xetra-Gold und ähnliche Finanzinstrumente – Quo Vadis?, UStB 2016, R7

Aktuelle Probleme bei der Veräußerung von Kapitalvermögen, UStB 2016, R8

Anwendungserlasse zum neuen Sachwertverfahren zur Grundbesitzbewertung ab dem 1.1.2016, UStB 2016, R8

Vorbehaltsnießbrauch am Personengesellschaftsanteil – Praxisfragen, UStB 2016, R8

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2016 12:28

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