Otto Schmidt Verlag


Heft 5 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des UStB (Heft 5, Erscheinungstermin: 17. Mai 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

  • BFH v. 14.1.2016 - V R 63/14 / Rothenberger, Franz, Verbilligte Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer, UStB 2016, 133
  • BFH v. 10.2.2016 - XI R 26/13 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Landesärztekammer im Bereich “externe Qualitätssicherung Krankenhaus“ nicht unternehmerisch tätig, UStB 2016, 134-135
  • BFH v. 18.2.2016 - V R 53/14 / Fritsch, Frank, Steuerfreie Lieferung eines Miteigentumsanteils, UStB 2016, 135-137
  • BFH v. 16.12.2015 - XI R 52/13 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen der Patienten, UStB 2016, 137-138
  • BFH v. 11.11.2015 - V R 8/15 / Heinrichshofen, Stefan, Beabsichtigte Unternehmensgründung, UStB 2016, 138-139
  • BFH v. 2.12.2015 - V R 15/15 / Weigel, Martin, Vorsteuerabzug aus der Rechnung der Insolvenzverwalterin aus ihrer Tätigkeit für die Insolvenzschuldnerin, UStB 2016, 139-141
  • FG München v. 26.8.2015 - 2 K 1687/14 / Sterzinger, Christian, Vorsteuerabzug aus Entschädigungszahlung für vorzeitige Vertragsauflösung, UStB 2016, 141-143
  • FG Niedersachsen v. 29.10.2015 - 5 K 316/14 / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen einer privaten Tanzschule, UStB 2016, 143
  • FG Baden-Württemberg v. 15.4.2015 - 1 K 1195/13 / Wohlfart, Michaela, Einheitliche Leistung bei Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, UStB 2016, 144
  • FG Niedersachsen v. 23.10.2014 - 5 K 97/14 / Wohlfart, Michaela, Ermäßigter Steuersatz bei Leistungen von Jugendherbergen an Erwachsene, UStB 2016, 144


Verwaltung

BMF v. 19.4.2016 - III C 2 - S 7106/07/10012-06 – DOK 2016/0366656 / Walkenhorst, Ralf, Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, UStB 2016, 144-145

BMF v. 20.4.2016 - III C 2 - S 7225/12/10001 – DOK 2016/0368010 / Walkenhorst, Ralf, Steuersatz für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern, UStB 2016, 146

Beiträge für die Beratungspraxis

von Streit, Georg / Streit, Thomas, Selektive Eingliederung von Personengesellschaften nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG?, UStB 2016, 147-157

Die Entscheidungen des BFH vom 2.12.2015 (V. Senat) und vom 19.1.2016 (XI. Senat) zur finanziellen Eingliederungsfähigkeit von Personengesellschaften haben einige Fragen geklärt, aber auch – nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Lösungsansätze – diverse neue aufgeworfen. Insbesondere auf Letztere soll im folgenden Beitrag – unter Berücksichtigung der Vorgaben des EuGH in seinem Urteil vom 16.7.2015 – eingegangen werden.

Grebe, Christian, Abwicklung von Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 UStG – Teil II, UStB 2016, 158-168

Mit seinen Urteilen vom 22.8.2013 (BFH v. 22.8.2013 – V R 37/10, BStBl. II 2014, 128 = UR 2014, 282 = UStB 2014, 7, mit Komment. ) sowie vom 11.12.2013 (BFH v. 11.12.2013 – XI R 21/11, BStBl. II 2014, 425 = UR 2014, 276, mit Komment.  = UStB 2014, 99, mit Komment. ) ist der BFH der Finanzverwaltung hinsichtlich des Wechsels der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen in die Parade gefahren. Ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft erfolge, so der BFH, nur (noch) dann, wenn der Leistungsempfänger (Bauträger) die bezogenen Leistungen der bauleistenden (Sub-)Unternehmer selber unmittelbar für eine Bauleistung verwende. Bei der Bebauung eigener Grundstücke liege jedoch eine Grundstückslieferung und keine Bauleistung vor, so dass in diesen Fällen der Bauleistende Steuerschuldner bleibe. Aufgrund des von der Finanzverwaltung bzw. vom Gesetzgeber befürchteten “fiskalischen Fiaskos“ (so , UR 2014, 81) – die eine steuerfreie Grundstückslieferung ausführenden Bauträger beantragen die Erstattung der zu Unrecht abgeführten § 13b-Steuer, während die Finanzverwaltung bei den Bauleistungen nach § 176 AO (Vertrauensschutz) an einer Nachforderung gehindert ist – wurde mit Wirkung zum 31.7.2014 (vgl. Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 25.7.2014, BGBl. I 2014, 1266) für die “Altfälle“ der von Anfang an scharf kritisierte § 27 Abs. 19 UStG eingeführt. Gemäß dieser Vorschrift soll § 176 AO keine Anwendung finden, so dass eine Festsetzung der nunmehr vom Bauleistenden geschuldeten Umsatzsteuer möglich sein soll. Der Bauleistende kann zur Tilgung seiner Umsatzsteuerschuld gegenüber dem FA seine zivilrechtlich gegenüber dem Bauträger bestehende Forderung auf Zahlung der Umsatzsteuer als Teil des Kaufpreises an sein FA abtreten.Der nachfolgende Beitrag möchte das Thema des § 27 Abs. 19 UStG nicht abschließend erörtern, sondern dem Praktiker einen umfassenden Leitfaden an die Hand geben. Der Beitrag ist zweigeteilt. Der erste Teil (UStB 2016, 88) befasste sich mit den durch § 27 Abs. 19 UStG aufgeworfenen verfahrens-, verfassungs- bzw. europa- sowie zivilrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung der zum Teil unterschiedlichen Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung. Der zweite Teil gibt eine Übersicht über die bisherigen AdV-Beschlüsse der FG sowie des BFH und endet mit der Vorstellung der bisherigen Entscheidungen der FG in Hauptsacheverfahren.

Service

Bedeutung des Sonder-BV bei der Umstrukturierung von Personengesellschaften und beim Gesellschafterwechsel (Teil I), UStB 2016, R5

Ertragsteuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken, UStB 2016, R5

Aktuelle Rechtsprechung zu Vermietung und Verpachtung, UStB 2016, R5

Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht, UStB 2016, R5

Probleme der Punktberichtigung von Steuerbescheiden gem. §§ 172 ff. AO, UStB 2016, R5-R6

Der Strafklageverbrauch bei Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten, UStB 2016, R6

E-Mail-Einspruch: Analyse der Rechtslage vor und nach der Änderung des § 357 Abs. 1 S. 1 AO, UStB 2016, R6

Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens der GmbH, UStB 2016, R6

Zur geplanten Einführung eines Konzerninsolvenzrechts in der InsO, UStB 2016, R6

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.04.2016 16:56

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