Otto Schmidt Verlag


Heft 4 / 2020

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 4 (Erscheinungstermin: 05. April 2020) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

04

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

BFH v. 6.11.2019 - II R 34/16 / Knittel, Michael, Begünstigung von Betriebsvermögen bei Schenkung eines Kommanditanteils unter Vorbehaltsnießbrauch, ErbStB 2020, 93-94

BFH v. 11.12.2019 - II B 67/18 / Knittel, Michael, Ausweitung des Prüfungszeitraums bei der Schenkungsteuer, ErbStB 2020, 94-95

FG München v. 20.11.2019 - 4 K 519/18 / Kirschstein, Friedemann, Persönlicher Freibetrag und Nacherbfolge, ErbStB 2020, 95-96

Hess. FG v. 6.11.2019 - 10 K 1104/18 / Grootens, Mathias, Versteuerung eines beim Vorvermächtnisnehmer zu Lebzeiten nicht fälligen Nachvermächtnisses, ErbStB 2020, 96-97

FG Baden-Württemberg v. 6.11.2019 - 7 K 940/18, 7 K 941/18 / Rothenberger, Franz, Bekanntgabe eines Erbschaftsteuerbescheids bei streitiger Empfangsvollmacht, ErbStB 2020, 97-98

FG Berlin-Brandenburg v. 23.10.2019 - 3 K 3179/19 / Marfels, Michael, Aufhebung des Grundbesitzwertfeststellungsbescheids bei weggefallener Notwendigkeit, ErbStB 2020, 98-99

BFH v. 5.11.2019 - X R 12/17 / Günther, Karl-Heinz, Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten, ErbStB 2020, 99-100

BFH v. 19.11.2019 - IX R 24/18 / Günther, Karl-Heinz, Anwachsung von Gesellschaftsanteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters gegen Abfindung, ErbStB 2020, 100-101

BFH v. 3.12.2018 - X R 12/18 / Günther, Karl-Heinz, Reguläre Anpassung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau, ErbStB 2020, 101

BFH v. 13.11.2019 - V R 30/16 / Günther, Karl-Heinz, Zur Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung, ErbStB 2020, 101-102

Hess. FG v. 21.8.2019 - 4 K 999/17 / Günther, Karl-Heinz, Vereinbarkeit der Steuerfreiheit nach § 11 InvStG mit der europarechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit, ErbStB 2020, 102

FG Köln v. 26.6.2019 - 14 K 2436/18 / Günther, Karl-Heinz, Aufteilung des Versorgungsfreibetrags bei mehreren Versorgungsleistungen, ErbStB 2020, 102-103

BGH v. 13.11.2019 - IV ZR 317/17 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Verjährungsbeginn des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei rückwirkender, postmortaler Vaterschaftsfeststellung, ErbStB 2020, 103

KG v. 5.9.2019 - 1 W 227/19 / Hartmann, Winfried, Missglückter Nießbrauch bei Grundstücksschenkung an Minderjährige, ErbStB 2020, 104-105

OLG Karlsruhe v. 14.8.2019 - 7 U 238/18 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Keine Einsicht in Behandlungsunterlagen eines Verstorbenen aufgrund von Vorsorgevollmacht, ErbStB 2020, 105-106

BMF v. 17.2.2020 - IV C 3 - S 2220-a/19/10006:001 / Günther, Karl-Heinz, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge, ErbStB 2020, 106

BMF v. 29.1.2020 - IV C 1 - S 1980-1/19/10038:001 / Günther, Karl-Heinz, Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gem. § 18 Abs. 4 InvStG, ErbStB 2020, 106

LfSt Bayern v. 2.3.2020 - S 3812b.1.1 - 31/4 St 34 / Günther, Karl-Heinz, Abgrenzung des Verwaltungsvermögens bei Dritten zur Nutzung überlassenen Grundstücken, ErbStB 2020, 106-107

Beiträge für die Beratungspraxis

Söffing, Matthias, Das Steuerklassenprivileg bei der Errichtung einer Familienstiftung (§ 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG), ErbStB 2020, 107-111

Die Familienstiftung hat inzwischen einen festen Platz in der Gestaltung der Vermögensnachfolge. Auch in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer können sich Vorteile für die Familienstiftung ergeben, denn sowohl Steuerklasse als auch Freibeträge bestimmen sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis des entferntest Berechtigten zu dem Stifter. Die Frage wer als “entferntest Berechtigter“ zu betrachten ist, ist jedoch nicht rechtssicher zu beantworten, denn es kommen grundsätzlich sowohl der “Bezugsberechtigte“ als auch der “Anfallsberechtigte“ infrage. In der Praxis haben sich Fälle ergeben, in denen der Stifter als Bezugsberechtigte z.B. seine Kinder benannte und für den Fall der Auflösung der Stiftung eine gemeinnützige Stiftung als Anfallsberechtigte. Hier stellt sich sodann die Frage, ob die gemeinnützige Stiftung als “entferntest Berechtigte“ im Verhältnis zum Stifter zu betrachten ist, mit der Folge, dass anstelle der Steuerklasse I (u.a. für Kinder des Erblassers oder Schenker), die Besteuerung nach Steuerklasse III (Erwerb unter Dritten) zugrunde zu legen und lediglich die damit einhergehenden deutlich niedrigeren Freibeträge zu gewähren sind. Der Beitrag beschäftigt sich daher ausführlich mit dem Begriff des Berechtigten mittels Auslegung sowie den jeweiligen Folgen.

Günther, Karl-Heinz, Grundstücksübergang durch Erbschaft/Schenkung und ihre einkommensteuerlichen Rechtsfolgen, ErbStB 2020, 112-115

Die unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks sowohl im Wege der vorweggenommenen Erbfolge als auch im Wege des Erbfalls durch Gesamtrechtsnachfolge löst bestimmte einkommensteuerliche Rechtsfolgen sowohl für den Bedachten als auch für den Schenker/Erblasser aus. Aktuell hat sich die Rspr. des BFH mit einigen Fallgestaltungen und deren Rechtsfolgen beschäftigt. Auch das FG Münster hat in einer aktuellen Entscheidung an die neuere BFH-Rspr. anknüpfend gegen eine Richtlinienregelung der Finanzverwaltung entschieden. Konkret geht es um mögliche Rechtsfolgen bei der Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand nach § 82b EStDV sowie der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks mit nachfolgender, nach § 23 EStG steuerpflichtiger, Veräußerung des Grundstücks durch den Beschenkten.

Bruschke, Gerhard, Immobilien-Leasing und Grunderwerbsteuer, ErbStB 2020, 115-118

§ 1 Abs. 2 GrEStG besteuert Rechtsvorgänge, die es einem anderen als dem Eigentümer des Grundstücks ermöglichen, ein Grundstück zu verwerten. Während die Tatbestände des § 1 Abs. 1 GrEStG grundsätzlich eine rechtliche Verwertungsmöglichkeit voraussetzen, zielt der Ersatztatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG auf die wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit ab. Es stellt sich also die Frage wie Verträge über Immobilien-Leasing grunderwerbsteuerlich einzuordnen sind. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen der Grunderwerbsteuerbarkeit des Immobilien-Leasing und die daraus folgenden Konsequenzen.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Auslegungsfragen zur mittelbaren Schenkung im Erbschaftsteuergesetz, ErbStB 2020, 119

Günther, Karl-Heinz, Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer als Flächensteuer, ErbStB 2020, 119

Günther, Karl-Heinz, Bedarfsbewertung nach dem Vergleichswertverfahren unter Einsatz eines sog. Immobilienpreiskalkulators, ErbStB 2020, 119

Günther, Karl-Heinz, Hinweise zu den Erbschaftsteuerrichtlinien, ErbStB 2020, 119

Service

Änderungen/Ergänzungen des EStG ab 2019/2020 – Tabellarischer Überblick: ab gilt ?, ErbStB 2020, R5

Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus (§ 7b EStG) – Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beantragung der Sonderabschreibung, ErbStB 2020, R5

Arbeitnehmer mit nicht der Kapitalertragsteuer unterliegenden Erträgen – Folgen der neuen (Pflicht-)Veranlagung, ErbStB 2020, R5

§ 15 FAO Selbststudium: Aktuelles zur Einbringung eines Einzelunternehmens oder MU-Anteils in eine GmbH, ErbStB 2020, R5

Freiwilliges Ausscheiden des GF aus dem GF-Amt – Niederlegung, Haftungsbegrenzung, Risikoversicherung, ErbStB 2020, R5-R6

§ 15 FAO Selbststudium: Steuerhinterziehung im Zeitalter elektronischer Steuererklärungen, ErbStB 2020, R6

Die Ablaufhemmungstatbestände des § 171 AO im Spiegel der aktuellen Rspr., ErbStB 2020, R6

Weitere Profilschärfung der Kostenteilungsgemeinschaft nach Art. 132 Abs. 1 lit. f MwStSystRL, ErbStB 2020, R6

E-Commerce 2021 – Neues bei der Neuregelung der Fernverkäufe (Teil I), ErbStB 2020, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom