Otto Schmidt Verlag


Heft 4 / 2024

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 4 (Erscheinungstermin: 05. April 2024) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

04

Aktuelles

Redaktion, Elektronisches Erstattungsverfahren bzgl. der Kapitalertragsteuer nach § 11 InvStG, ErbStB 2024, 89

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 11.10.2023 - II R 34/20 / Heinrichshofen, Stefan, Vermächtnisschuld bei Jastrow’scher Klausel, ErbStB 2024, 89-90

BFH v. 26.9.2023 - IX R 14/22 / Mühlenstädt, Marvin, Private Veräußerungsgeschäfte: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines unbebauten Teils des Wohngrundstücks, ErbStB 2024, 90-91

BFH v. 11.10.2023 - I R 23/23 (I R 33/17) / Günther, Karl-Heinz, Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004, ErbStB 2024, 91-92

FG Nürnberg v. 20.7.2023 - 4 K 1222/21 / Knittel, Michael, Unentgeltlichkeit der Einräumung eines Ankaufsrechts an einem Erbbaurechtsgrundstück, ErbStB 2024, 92-93

FG Münster v. 12.12.2023 - 6 K 2489/22 E / Halaczinsky, Raymond, Entgeltlicher Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht, ErbStB 2024, 94-95

FG Düsseldorf v. 30.11.2023 - 11 K 2195/21 GE / Marfels, Michael, Grunderwerbsteuer bei Verlängerung des Erbbaurechts, ErbStB 2024, 95-96

BFH v. 12.10.2023 - VI R 46/20 / Günther, Karl-Heinz, Steuerliche Berücksichtigung von überobligatorischen Beiträgen zu einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse, ErbStB 2024, 96-97

BFH v. 8.11.2023 - II R 20/21 / Günther, Karl-Heinz, Verminderung der Beteiligung eines Kommanditisten am Vermögen einer grundbesitzenden KG, ErbStB 2024, 97

BFH v. 24.10.2023 - VIII R 8/20 / Günther, Karl-Heinz, Steuerbarkeit der Erstattung von auf der Fondsebene erhobenen Verwaltungsgebühren durch den Investmentmanager, ErbStB 2024, 97-98

FG Baden-Württemberg v. 18.4.2023 - 5 K 1503/22 / Günther, Karl-Heinz, Anteilsvereinigung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands grunderwerbsteuerpflichtig, ErbStB 2024, 98-99

FG Köln v. 14.11.2023 - 5 K 1843/16 / Günther, Karl-Heinz, Gesetzliche Fiktion der Tatbestandsvoraussetzungen des Optionsrechts zur tariflichen Besteuerung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG, ErbStB 2024, 99

FG München v. 27.10.2023 - 8 K 797/22 / Günther, Karl-Heinz, Keine steuerbaren Kapitaleinkünfte bem Tausch von auf Basiswert Gold bezogenen Wandelschuldverschreibungen, ErbStB 2024, 99-100

Rechtsprechung Zivilrecht

OLG Brandenburg v. 20.1.2023 - 3 W 133/22 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Berliner Testament über verschiedene Anordnungen aus verschiedenen Jahren, ErbStB 2024, 100-101

Verwaltung

BMF v. 21.2.2024 - IV B 3 - S 1300/24/10005 :002 / Günther, Karl-Heinz, Anwendung des § 12 Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG), ErbStB 2024, 101

BMF v. 13.2.2024 - IV C 1 - S 2401/19/10001 :009 / Günther, Karl-Heinz, Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG, ErbStB 2024, 101

Beiträge für die Beratungspraxis

Juja, Akram, Konzerninterne Vermietung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG und § 4h EStG i.d.F. des Kreditzweitmarkförderungsgesetzes, ErbStB 2024, 102-107

Gegenstand dieses Beitrags ist Konzernklausel des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG vor dem Hintergrund der Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Zur Würdigung der Änderung des Konzernbegriffs i.S.d. § 4h EStG n.F. und deren Auswirkung auf die Konzernklausel werden zunächst die Grundlagen der Unternehmensverschonung nach den §§ 13a, 13b ErbStG dargestellt, um die Bedeutung der Konzernklausel in der Verschonungssystematik hervorzuheben. Anschließend erfolgt die Darstellung der Konzernklausel i.V.m. § 4h EStG a.F., womit der Konzernbegriff vor Inkrafttreten des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes thematisiert wird. In Abschnitt 3 wird die aktuelle Rechtslage der Konzernklausel auf Basis des § 4h EStG n.F. dargestellt und der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes kurz gegenübergestellt. Schließlich werden die bisherigen Ergebnisse nach der eigenen Einschätzung des Verfassers gegenübergestellt und gewürdigt.

Knittel, Michael, Anwendung der die Optionsverschonung betreffenden Vorschriften des ErbStG aufgrund des Urteils des BFH v. 26.7.2022 – II R 25/20, ErbStB 2024, 107-110

Die neuen Ländererlasse (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 22.12.2023 – S 3812a, BStBl. I 2024, 69) zur Anwendung der die Optionsverschonung betreffenden Vorschriften des ErbStG gehen auf eine Entscheidung des BFH v. 26.7.2022 – II R 25/20, BStBl. II 2024, 21, zurück. Der vorliegende Beitrag stellt die Erlassregelungen vor dem Hintergrund weiterer von der BFH-Entscheidung betroffener Vorschriften des ErbStG vor.

Günther, Karl-Heinz, Aktuelle Rechtsprechung zur Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen (§ 23 EStG), ErbStB 2024, 110-115

Die Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen nach § 23 EStG greift nur dann, wenn die Grundstücksveräußerung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Anschaffung erfolgt. Allerdings gilt es im Gesetz geregelte Ausnahmetatbestände und Besonderheiten zu beachten, die einer Besteuerung entgegenstehen bzw. eine Besteuerung auslösen können.
Die Vorschrift ist nach wie vor nicht nur praxisrelevant, sondern auch unverändert streitanfällig, wie ein Blick in die aktuelle Rspr. des BFH und der FG zeigt. Zumeist geht es auch um ein nicht unerhebliches steuerliches Streitpotential, da Immobilienverkäufe auch bei einem aktuell sinkenden Preisniveau weiterhin zu nicht unerheblichen Gewinnen führen können. Der nachfolgende Beitrag informiert über aktuelle Entwicklungen in der Rspr.

Werner, Rüdiger, Weiterleitungsklauseln in Schenkungsverträgen – das Urteil des BGH v. 28.11.2023 – X ZR 11/21, ErbStB 2024, 115-119

Häufig wünschen vermögende Personen ihr Vermögen auf einen von ihnen bestimmten Dritten zu übertragen, der aber erst nachrangig nach einem zuerst Bedachten zur Nachfolge in das Vermögen berufen sein soll. In Betracht kommt hier insb. eine Zuwendung zunächst an den Ehegatten und anschließend an gemeinsame Nachkommen oder zunächst an Abkömmlinge und dann an deren Abkömmlinge. Soll das Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bereits zu Lebzeiten übertragen werden, kann dies durch einen Schenkungsvertrag geschehen der eine sog. Weiterleitungsklausel enthält, wonach der Schenkungsgegenstand nach seinem Tod des Beschenkten an eine dritte Person weiterzugeben ist. Solche Weiterleitungsklauseln kollidieren mit § 2302 BGB, wonach Verträge, durch die sich jemand verpflichtet eine Verfügung von Todes wegen zu errichten, nichtig sind. Nunmehr hat sich der BGH erstmals zu der Frage geäußert, unter welchen Kautelen solche Weiterleitungsklauseln zulässig sind.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Zur Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG, ErbStB 2024, 119

Günther, Karl-Heinz, Die neuen Grundsteuervergünstigungen – Zweifelsfragen bei der Ermäßigung der Steuermesszahl, ErbStB 2024, 119-120

Günther, Karl-Heinz, Übertragung eines Wertpapierdepots unter Nießbrauchvorbehalt, ErbStB 2024, 120

Service

Ausschluss der Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften verfassungswidrig – Darstellung und Analyse der BVerfG-Entscheidung v. 28.11.2023, ErbStB 2024, R5

Fahrräder im Betriebsvermögen: Überlassung an Arbeitnehmende und Nutzung durch Selbständige – Fragestellungen zur Einkommen?, Gewerbe- und Umsatzsteuer, ErbStB 2024, R5

Gesetzliche Änderungen bei der Zinsschranke (§ 4h EStG und § 8a KStG) – Darstellung wesentlicher Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023, ErbStB 2024, R5

Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht – Folgen der jüngsten Entscheidungen des BFH, ErbStB 2024, R5

§ 15 FAO Selbststudium Zugriff der Fahndung auf Computer und Handy, ErbStB 2024, R6

Was ist neu an den neuen AStBV (St) 2023/2024?, ErbStB 2024, R6

Gilt § 52d FGO auch bei Anbringung der Klage bei der Behörde?, ErbStB 2024, R6

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