Otto Schmidt Verlag


Heft 8 / 2019

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 8 (Erscheinungstermin: 05. August 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 20.2.2019 - II R 25/16 / Kirschstein, Friedemann, Wirksamkeit einer Poolvereinbarung, ErbStB 2019, 221-222

BFH v. 16.1.2019 - II R 7/16 / Böing, Elke, Grunderwerbsteuerpflicht für ein Kaufrechtsvermächtnis (Änderung der Rspr.), ErbStB 2019, 222-223

BFH v. 16.1.2019 - II R 19/16 / Marfels, Michael, Bewertungsrechtlicher Abschlag wegen Abbruchverpflichtung für Gebäude auf fremdem Grund und Boden, ErbStB 2019, 223-224

FG Köln v. 10.8.2018 - 7 K 594/16 / Grootens, Mathias, Junges Verwaltungsvermögen: Umschichtung, Aktivtausch, Vermögenübertragung, ErbStB 2019, 224-225

Schleswig-Holsteinisches FG v. 23.1.2019 - 3 K 41/17 Erb / Halaczinsky, Raymond, Erbschaftsteuer: Kein Vermögensübergang auf einen Trust bei eingeschränkter Verfügungsbefugnis, ErbStB 2019, 225-226

FG Hamburg v. 6.2.2019 - 3 K 196/16 / Knittel, Michael, Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Zahlung eines Investmentmanagers an beteiligten Fondsanleger, ErbStB 2019, 226-227

FG Münster v. 9.4.2019 - 2 K 397/18 E / Rothenberger, Franz, Steuerverstrickung von mit Erbbaurecht belasteten LuF-Grundstücken, ErbStB 2019, 227-229

BFH v. 28.2.2019 - II B 48/18 / Marfels, Michael, Bewertung der Nießbrauchslast bei mehreren Personen nacheinander zustehendem Nießbrauchsrecht, ErbStB 2019, 229

BFH v. 19.2.2019 - IX R 16/18 / Günther, Karl-Heinz, Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus VuV, ErbStB 2019, 229-230

FG Düsseldorf v. 6.12.2018 - 15 K 2439/18 E / Günther, Karl-Heinz, Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen als sonstige Einkünfte der Erben, ErbStB 2019, 230

FG Mecklenburg-Vorpommern v. 22.1.2019 - 1 K 282/17 / Günther, Karl-Heinz, Besteuerung einer an einen türkischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Türkei gezahlten Altersrente, ErbStB 2019, 231

FG Mecklenburg-Vorpommern v. 22.1.2019 - 1 K 293/15 / Günther, Karl-Heinz, Besteuerungsrecht für eine an einen deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Italien gezahlte Altersrente, ErbStB 2019, 231

Verwaltung

FinMin. Brandenburg v. 6.3.2019 - 36 - S 3812b - 2018#005 / Günther, Karl-Heinz, Erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen, ErbStB 2019, 231

Bayerisches Landesamt für Steuern v. 13.12.2018 - S 3806.1.1 - 26/6 St 34, Karte 2 / Günther, Karl-Heinz, Ausschüttungen an Zwischenberechtigte eines Trusts i.V.m. einem Antrag nach § 12 Abs. 3 DBA-USA, ErbStB 2019, 232

Bayerisches Landesamt für Steuern v. 21.6.2019 - S 3802.1.1 - 9/9 St 34 / Günther, Karl-Heinz, Steuerliche Behandlung eines mit dem Todesfall des Trusterrichters unwiderruflich werdenden Trusts, ErbStB 2019, 232

Beiträge für die Beratungspraxis

Kamps, Heinz-Willi, Vermächtnisse und deren Ausschlagung im Zusammenhang mit begünstigtem Betriebsvermögen, ErbStB 2019, 232-241

Gängiges Gestaltungsmittel in der Nachfolgeplanung ist die Zuwendung von begünstigtem Vermögen i.S.d. § 13a ErbStG mittels Vermächtnis. Dies gilt z.B. für die Übertragung von Beteiligungen an Familiengesellschaften (Familien-Holdings). In der Regel keine Probleme werfen solche Gestaltungen auf, in denen der Gesellschaftsanteil unmittelbar konkret per Sachvermächtnis zugewendet wird. Das Zivilrecht ist jedoch nicht auf solche Gestaltungen beschränkt. Es kennt darüber hinaus z.B. ein Verschaffungs- oder ein Zweckvermächtnis (auch “Supervermächtnis“). Fraglich ist i.E. allerdings die erbschaftsteuerliche Behandlung, insb., ob diese Gestaltungen in den Anwendungsbereich der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen i.S.d. §§ 13a, 13b ErbStG einbezogen werden können. Dabei ist insb. darauf einzugehen, wie die Hingabe an Erfüllung statt bzw. eine Ausschlagung unter Abfindung zu behandeln sind.

Bruschke, Gerhard, Programmierter Streitpunkt: Verwaltungsvermögen, ErbStB 2019, 241-245

Die Behandlung von Verwaltungsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist von vielen Ausnahmen und Rückausnahmen geprägt, die für die steuerliche Beratung eine besonders intensive Begutachtung der betrieblichen Situation erfordert. Teilweise können durch eine sorgfältige Planung Steuerersparnisse erzielt werden. In der praktischen Ausgestaltung ist das Verwaltungsvermögen jedoch in mehrere Gruppen zu unterteilen. So muss vom Verwaltungsvermögen noch das junge Verwaltungsvermögen abgegrenzt werden. Das Gleiche gilt für das Finanzvermögen; auch dort muss eine Abgrenzung des jungen Finanzvermögens vom übrigen Finanzvermögen erfolgen. Die Ausführungen sollen in die komplexe Thematik einführen und diese Problematik durch einige Beispiele verdeutlichen.

Günther, Karl-Heinz, Einkünfteverlagerung durch Nießbrauchseinräumung, ErbStB 2019, 245-247

In Zeiten einer ständig älter werdenden Gesellschaft steigt naturgemäß auch die Neigung vermögender Steuerpflichtiger, Vermögensübertragungen bereits zu Lebzeiten i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge auf Angehörige vorzunehmen und sich so gleichzeitig bei ihnen hoch besteuerter Einkünfte zu entledigen. Um die Einkünfte auf Dritte zu verlagern, ist jedoch nicht immer unbedingt die Übertragung des Vermögens erforderlich. Insbesondere im Bereich vermieteter Privatimmobilien bietet sich je nach Sachverhalt die Einräumung eines (zeitlich befristeten) Nießbrauchsrechts an, mit dem beim Eigentümer hoch besteuerte Vermietungseinkünfte auf niedrig besteuerte Angehörige verlagert werden können.Worauf bei einer derartigen Gestaltung insb. zu achten ist, wird anhand eines Beispiels im Einzelnen erläutert.

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Keine Einbeziehung der Beschäftigten von Tochtergesellschaften gem. § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG a.F., ErbStB 2019, 247

Günther, Karl-Heinz, Gemeinnützige Stiftungen als Anfallberechtigte in Familienstiftungen, ErbStB 2019, 247

Service

Berücksichtigung von Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Heimunterbringung (Teil IV), ErbStB 2019, R7

Selbststudium § 15 FAO Der neue Realteilungserlass, ErbStB 2019, R7

Schätzungen im ertragsteuerlichen Bereich – eine aktuelle Betrachtung, ErbStB 2019, R7

Aktuelle Brennpunkte im Umwandlungssteuerrecht, ErbStB 2019, R7

Aktuelle FG-Rechtsprechung rund um die GmbH, ErbStB 2019, R7

Ausscheiden des Komplementärs bei einem Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH, ErbStB 2019, R7

“Holding 2018“ – Bestandsaufnahme zur neueren Rspr. des EuGH zu Anteilsumsätzen (Teil II), ErbStB 2019, R8

Korrektur von Verwaltungsakten bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen, ErbStB 2019, R8

Die Ablehnung einer Änderung (Ablehnungsbescheid) im Lichte von § 365 Abs. 3 AO und § 68 FGO, ErbStB 2019, R8

Minderung des Prozesskostenrisikos durch Verbindung von Teilklagen im Wege der “uneigentlichen Eventualklagenhäufung“, ErbStB 2019, R8

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