Otto Schmidt Verlag


Heft 5 / 2019

In der aktuellen Ausgabe UStB Heft 5 (Erscheinungstermin: 17. Mai 2019) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

05

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

BFH v. 23.1.2019 - XI R 21/17 / Grebe, Christian, Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger, UStB 2019, 129-130

BFH v. 14.2.2019 - V R 22/17 / Vellen, Michael, Regelsteuersatz auf Pflanzenlieferungen für eine Gartenanlage, UStB 2019, 130-132

BFH v. 13.12.2018 - V R 4/18 / Weigel, Martin, § 14c UStG bei Rechnungen an Nichtunternehmer, UStB 2019, 132-135

BFH v. 14.3.2019 - V B 34/17 / Rothenberger, Franz, Umfang der richterlichen Tätigkeit eines FG-Präsidenten; Optimierung eines Steuergestaltungsmodells durch Billigkeitserlass?, UStB 2019, 135-136

BFH v. 31.1.2019 - V B 99/16 / Wohlfart, Michaela, Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, UStB 2019, 136

FG Berlin-Brandenburg v. 28.1.2019 - 2 V 2264/18 / Wohlfart, Michaela, Keine “Berichtigung“ einer nach nationaler Rechtslage zutreffenden Umsatzsteuerfestsetzung bei fehlender Berufung auf die Unionsrechtswidrigkeit der Bestimmung des nationalen Rechts, UStB 2019, 137

BFH v. 31.1.2019 - V B 99/16 / Wohlfart, Michaela, Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, UStB 2019, 137

BFH v. 11.7.2018 - XI R 36/17 / Wohlfart, Michaela, Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur Inanspruchnahme des § 19 UStG, UStB 2019, 138

BFH v. 7.2.2019 - V B 68/18 / Wohlfart, Michaela, Anschrift des Leistenden in einer Rechnung ohne Bedeutung für die Bestimmung des Leistungsorts, UStB 2019, 138

Beiträge für die Beratungspraxis

von Streit, Georg / Streit, Thomas, “Holding 2018“ – Bestandsaufnahme zur neueren Rechtsprechung des EuGH zu Anteilsumsätzen (Teil II), UStB 2019, 139-144

In dem Beitrag wird ein Überblick über die Rechtsprechung des EuGH zu Umsätzen mit Gesellschaftsbeteiligungen gegeben – insbesondere unter Berücksichtigung der vier Entscheidungen, die er im Jahr 2018 in dieser Thematik getroffen hat. In Teil I wurde auf die Urteile Polfarmex, Marle Participations SARL und Ryanair Ltd eingegangen. In Teil II wird die Entscheidung C&D Foods Acquisition ApS samt, soweit erkennbar, den sich hieraus ergebenden Konsequenzen dargestellt.

Hartman, Timo, Neues zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen, UStB 2019, 144-147

Mit Urteil vom 24.1.2019 hat der BFH entschieden, dass Tangokurse zwar grundsätzlich von der Umsatzsteuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i oder j MwStSystRL umfasst seien, es jedoch jeweils der Feststellung bedürfe, dass der Kurs nicht der bloßen Freizeitgestaltung der Teilnehmer diene. Die Entscheidung ist jedoch durch das EuGH, Urt. v. 14.3.2019 “A & G Fahrschul-Akademie“ zwischenzeitlich überholt. Der Autor setzt sich mit beiden Entscheidungen und den daraus folgenden Auswirkungen auf die Frage der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen auseinander.

Grebe, Christian / Harmuth, Stefan, Grundzüge des Wechsels der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG – Teil 2, UStB 2019, 147-152

Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft nach Maßgabe des § 13b UStG ist eine in der Praxis täglich anzuwendende Vorschrift, die den Rechtsanwender leider oft vor Probleme stellt, sofern die Fälle überhaupt erkannt werden. Der nachfolgende Beitrag möchte dem Rechtsanwender die Grundzüge von § 13b UStG anhand von Beispielsfällen aufzeigen, damit dieser für die Thematik sensibilisiert wird. In diesem Zusammenhang wird auch auf die ab 2019 vorgenommenen Änderungen der amtlichen USt-Vordrucke eingegangen und erläutert, welche Umsätze in welche Kennzahlen einzutragen sind.

Sterzinger, Christian, Umsatzsteuern als Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten – zugleich Besprechung der Entscheidung des BGH v. 22.12.2018 – IX ZR 167/16, UStB 2019, 153-158

Ob Umsatzsteuerrückstände als Insolvenzforderungen oder als Masseforderungen zu qualifizieren sind, hat ganz erhebliche Auswirkungen. Insolvenzforderungen muss das Finanzamt zur Tabelle anmelden. Sie werden, wenn überhaupt, nur quotenmäßig befriedigt. Masseforderungen sind in einem Bescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen, der diese aus der vorhandenen Insolvenzmasse befriedigt. Durch die zivilrechtliche Rechtsprechung dürfte außerdem die bislang umstrittene Frage geklärt sein, ob im Eröffnungsverfahren nach § 270a InsO oder im Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO die Begründung einzelner, im Voraus festgelegter Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse möglich ist und wer der richtige Adressat einer solchen Ermächtigung ist.

Service

Das Vorliegen einer neuen Tatsache (§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO) – Vorfrage in einem Steuerstrafverfahren, UStB 2019, R5

Muss der Steuerpflichtige seine Erklärung gem. § 153 AO berichtigen, wenn sich die Rechtsprechung ändert?, UStB 2019, R5

ErbStR-E 2019: Offene Fragen und Empfehlungen im Zusammenhang mit der Lohnsummenregelung, UStB 2019, R5

Änderung des BMF-Schreibens zur Abgeltungsteuer, UStB 2019, R5

Vorab entstandene Werbungskosten und vergebliche/verlorene Aufwendungen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, UStB 2019, R6

Aktuelle FG Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht, UStB 2019, R6

§ 15 FAO Selbststudium: Der Nießbrauch in der nachfolgerechtlichen Gestaltungspraxis, UStB 2019, R6

Nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG – Wie geht es weiter?, UStB 2019, R6

Aktuelle FG-Rechtsprechung rund um die GmbH, UStB 2019, R6

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom