Otto Schmidt Verlag


Aktuell im GmbHStB

Wenn die GmbH zur Bank wird: So werden vGA bei einem Gesellschafterverrechnungskonto vermieden (Ulbrich, GmbHStB 2023, 282)

Insbesondere in kleineren und mittleren GmbHs, in denen der (Allein-)Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person auch die Geschäftsführung innehat, wird gerne ein Verrechnungskonto genutzt, um Zahlungen, die die GmbH für Rechnung ihres Gesellschafters vorgenommen hat, zu erfassen. Der Beitrag zeigt auf, was zu beachten ist, um das Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen zu vermeiden.


I. Einleitung

II. Einführung Gesellschafterverrechnungskonten

III. Einführung vGA

1. Gewöhnliche vGA

a) Allgemeines

b) Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

c) Fremdvergleich

2. Formelle vGA

a) Allgemeines

b) Beherrschende Stellung

c) Zivilrechtliche Wirksamkeit

d) Klare und eindeutige Vereinbarung

e) Zwischenfazit und aktueller Rechtsprechungs-Fall

IV. VGA im Zusammenhang mit Gesellschafterverrechnungskonten

1. Ausfall der Forderung oder Verzicht auf Rückzahlung

2. Fehlende Rückzahlungsabsicht

3. Keine oder zu geringe Verzinsung

a) Gesellschaft hat selbst keinen Kredit aufgenommen

aa) Margenteilungsgrundsatz

bb) Sicherheiten

cc) Bemessungsgrundlage für die Zinsberechnung

b) Gesellschaft hat selbst einen Kredit aufgenommen

4. Verrechnung

V. Fazit


I. Einleitung

Zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter sind Darlehen möglich. Das gilt sowohl für Darlehen eines Gesellschafters an die GmbH als auch umgekehrt. Neben Darlehensverträgen, die über eine feste Laufzeit geschlossen werden, sind in der Praxis regelmäßig sog. Gesellschafterverrechnungskonten vorzufinden, die mit einem Dispo- bzw. Kontokorrentkredit vergleichbar sind (näheres unter II.).

Um den Rahmen des Beitrags nicht zu sprengen, wird er sich auf Gesellschafterverrechnungskonten und dabei wiederum auf solche, die einen Saldo zugunsten der Gesellschaft aufweisen, begrenzen.

II. Einführung Gesellschafterverrechnungskonten

Führt die Kapitalgesellschaft für ihre Gesellschafter, die bei ihr angestellt sind, Verrechnungskonten, von denen sie nach Einbuchung der Gehälter Auszahlungen für private Zwecke der Gesellschafter vornimmt, so liegen in Höhe der die Gehaltsbuchungen übersteigenden Sollbuchungen auf den Verrechnungskonten Kreditgewährungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter vor.

Für den Darlehenscharakter spricht,

  • dass sie von vornherein auf Verrechnungskonten festgehalten werden und
  • damit die Rückzahlungsverpflichtung zum Ausdruck gebracht wird.


Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten einer GmbH gegenüber Gesellschaftern sind nach § 42 Abs. 3 GmbHG in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss diese Eigenschaft vermerkt werden.

In der heutigen Zeit beschränkt sich die Nutzung des Verrechnungskontos regelmäßig auf

  • Zahlungen aus dem Privatvermögen des Gesellschafters für Rechnung der Gesellschaft und
  • Zahlungen der Gesellschaft für private Zwecke der Gesellschafter,


ohne dass ein Ausgleich durch Gehaltszahlungen vorgenommen würde. Gelegentlich hat das Auslassen von Tilgungen ein stetiges Anwachsen des Verrechnungskontos zufolge.

Zahlungen einer Kapitalgesellschaft für private Zwecke ihres Gesellschafters sind Kreditgewährung und dann grundsätzlich keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), wenn sie

  • von vornherein auf einem bei der Gesellschaft für den Gesellschafter geführten Verrechnungskonto festgehalten werden und
  • von Anfang an die Darlehensrückzahlung gewollt ist.


Beachten Sie: Gegen die Annahme eines Darlehens spricht nicht, wenn (...)
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.09.2023 15:50
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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